Web-TV, IPTV °°° Street-Art, Street-Life
Bayern feiert sich immer wieder als modernen Technologie-Standort, der nicht nur im IT- (u.a. Siemens, Infineon, Microsoft), sondern auch im Medien-Bereich (u.a. Premiere, Kabel Deutschland, Burda) wichtigen Unternehmen eine Heimat bietet.
Was Bayern unter Moderne versteht, zeigt die Entscheidung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), dass Web-TV-Anbieter in Bayern ab August eine klassische Rundfunk-Lizenz beantragen (bei 500 zeitgleichen Zugriffe) oder gar gleich ein Organisationsverfahren wie bei einem normalen Kabelprogramm durchlaufen müssen (bei 10.000 zeitgleichen Zugriffe).
Die ersten Konsequenzen folgen!
Heute kündigte der erste große Web-TV/IPTV-Anbieter Konsequenzen an. Grid-TV aus Grünwald bei München wird seine 30 größten Internet-Sender in Zukunft nicht mehr in Bayern produzieren, sondern in die Schweiz abwandern. Mit dieser Entscheidung ist auch die Verlagerung von 30 Arbeitsplätzen in das Nachbarland verbunden.
Wenn es um das Führungspersonal der Landesmedienanstalten geht, wird Wolf bissig: “Das sind nette, ältere Herren, die ihren Berufsstand sichern.” Es gebe für sie keine Existenzgrundlage mehr.
(Quelle: Spiegel Online)
Klasse gemacht, Bayern! Wetten, dass andere Bundesländer bald nachziehen werden?!

tomtom
Juli 24th, 2008 at 08:28
Die Landesmedienanstalten setzen nur geltendes Recht um und die Bayern sind nicht die ersten. Auch die LfM (NRW) und auch Baden Württemberg haben ein entsprechendes Presse-/Blogecho ausgelöst. Laut Rundfunkstaatsvertrag ist Rundfunk “die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters”.
So viel ich weiß, betrifft dieses Thema nur Anbieter von “linearen” und “live” Web TV Kanälen (z.B. Grid TV), bei denen der User nur die URL eingibt und los gehts. Bei VoD-Portalen trifft die Regulierung keine Anwendung…noch nicht, denn Herr Norbert Schneider (Landesmedienanstalt NRW) sagte bereits im letzten Jahr: “Die Unterscheidung zwischen linear und nicht-linear ist ein auslaufendes Modell. Digitale Mischformen kann man nur unter dem Aspekt der Reichweite und bestimmter inhaltlicher Vorgaben wie Aktualität, Suggestivkraft und Relevanz als Rundfunk oder Telemediendienst bestimmen”.