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	<title>Kommentare zu: Lizenz f&#252;r Web-TV (3): Erster Anbieter fl&#252;chtet in die Schweiz!</title>
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	<description>Web-TV, IPTV °°° Street-Art, Street-Life</description>
	<pubDate>Wed, 08 Feb 2012 15:02:12 +0000</pubDate>
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		<title>Von: tomtom</title>
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		<dc:creator>tomtom</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Jul 2008 06:28:12 +0000</pubDate>
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		<description>Die Landesmedienanstalten setzen nur geltendes Recht um und die Bayern sind nicht die ersten. Auch die LfM (NRW) und auch Baden W&#252;rttemberg haben ein entsprechendes Presse-/Blogecho ausgel&#246;st. Laut Rundfunkstaatsvertrag ist Rundfunk "die f&#252;r die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder l&#228;ngs oder mittels eines Leiters". 
So viel ich wei&#223;, betrifft dieses Thema nur Anbieter von "linearen" und "live" Web TV Kan&#228;len (z.B. Grid TV), bei denen der User nur die URL eingibt und los gehts. Bei VoD-Portalen trifft die Regulierung keine Anwendung...noch nicht, denn Herr Norbert Schneider (Landesmedienanstalt NRW) sagte bereits im letzten Jahr: "Die Unterscheidung zwischen linear und nicht-linear ist ein auslaufendes Modell. Digitale Mischformen kann man nur unter dem Aspekt der Reichweite und bestimmter inhaltlicher Vorgaben wie Aktualit&#228;t, Suggestivkraft und Relevanz als Rundfunk oder Telemediendienst bestimmen".</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Landesmedienanstalten setzen nur geltendes Recht um und die Bayern sind nicht die ersten. Auch die LfM (NRW) und auch Baden W&#252;rttemberg haben ein entsprechendes Presse-/Blogecho ausgel&#246;st. Laut Rundfunkstaatsvertrag ist Rundfunk &#8220;die f&#252;r die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder l&#228;ngs oder mittels eines Leiters&#8221;.<br />
So viel ich wei&#223;, betrifft dieses Thema nur Anbieter von &#8220;linearen&#8221; und &#8220;live&#8221; Web TV Kan&#228;len (z.B. Grid TV), bei denen der User nur die URL eingibt und los gehts. Bei VoD-Portalen trifft die Regulierung keine Anwendung&#8230;noch nicht, denn Herr Norbert Schneider (Landesmedienanstalt NRW) sagte bereits im letzten Jahr: &#8220;Die Unterscheidung zwischen linear und nicht-linear ist ein auslaufendes Modell. Digitale Mischformen kann man nur unter dem Aspekt der Reichweite und bestimmter inhaltlicher Vorgaben wie Aktualit&#228;t, Suggestivkraft und Relevanz als Rundfunk oder Telemediendienst bestimmen&#8221;.</p>
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