{"id":160,"date":"2008-06-09T19:05:31","date_gmt":"2008-06-09T17:05:31","guid":{"rendered":"http:\/\/www.streetlightstv.de\/blog\/mainz-online-offline-online-die-hintergruende\/"},"modified":"2008-06-09T19:08:15","modified_gmt":"2008-06-09T17:08:15","slug":"mainz-online-offline-online-die-hintergruende","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.streetlightstv.de\/blog\/mainz-online-offline-online-die-hintergruende\/","title":{"rendered":"Mainz = online, offline, online \u2013 Die Hintergr&#252;nde"},"content":{"rendered":"<p>Die <a href=\"http:\/\/www.streetlightstv.de\/\">StreetLightsTV<\/a>-Folge aus <a href=\"http:\/\/www.streetlightstv.de\/tv\/folge-4-mainz-jugendliche\/\">Mainz &#252;ber Jugendliche auf der Stra&#223;e<\/a> wurde am Sonntag, den 01. Juni 2008 zun&#228;chst online gestellt. Allerdings mussten wir die Folge wenige Stunden sp&#228;ter wieder offline nehmen, da wir rechtliche Schwierigkeiten f&#252;r alle Beteiligten f&#252;rchteten \u2013 sowohl f&#252;r das <a href=\"http:\/\/www.streetlightstv.de\/blog\/das-team\/\">SLTV-Team<\/a> als auch f&#252;r die Interviewten. Mittlerweile \u2013 seit Mittwoch, den 04. Juni 2008 \u2013 ist die Folge wieder online. Wieso, weshalb, warum ist das alles so gekommen? Mit diesem Beitrag soll der Hintergrund der Probleme kurz erl&#228;utert werden. <\/p>\n<p>Jeder Mensch kann sich laut Art. 2 I GG in Verbindung mit Art. 1 I GG auf sein allgemeines Pers&#246;nlichkeitsrecht berufen. Die freie Entfaltung der Pers&#246;nlichkeit ist als allgemeine <!--more-->Handlungsfreiheit zu verstehen, in der nicht nur ein pers&#246;nlicher Kernbereich der Pers&#246;nlichkeitsentfaltung gesch&#252;tzt ist. Im Pers&#246;nlichkeitsrecht wird wiederum zwischen allgemeinem (z. B. Schutz der Privatsph&#228;re, Recht auf informelle Selbstbestimmung) und besonderem Pers&#246;nlichkeitsrecht (z. B. Urheberrecht) unterschieden. Teil des allgemeinen Pers&#246;nlichkeitsrechts ist auch das Recht am eigenen Bild, das in den \u00a7\u00a7 22ff. KUG (Kunsturhebergesetz) geregelt ist. Demnach ist die Ver&#246;ffentlichung und Verbreitung eines Bildnisses einer Person nur mit dessen Einwilligung zul&#228;ssig (\u00a722 KUG). Ohne Zustimmung des Abgebildeten ist also keine Ver&#246;ffentlichung m&#246;glich. Bei der Folge f&#252;r Mainz trat genau dieses Problem auf. Dem SLTV-Team wurde zwar m&#252;ndlich zugesichert, das Material ver&#246;ffentlichen zu k&#246;nnen. Allerdings fehlte die schriftliche Einwilligung des Abgebildeten, die dem Team jedoch zun&#228;chst zugesichert wurde. Zustimmungspflichtig ist es allerdings nur, wenn es ein Bildnis des Betroffenen ist. Unter einem Bildnis im Sinne des \u00a722 KUG ist eine Abbildung einer Person zu verstehen, durch die sie f&#252;r Dritte erkennbar dargestellt ist. Aus diesem Grund sieht man in den Medien h&#228;ufig Anonymisierungen wie Augenbalken oder Pixel, die diese Erkennbarkeit verhindern sollen. Letzteres ist auch in der Folge Mainz von <a href=\"http:\/\/www.streetlightstv.de\/\">StreetLightsTV<\/a> zu sehen. Allerdings h&#228;ngt die Erkennbarkeit einer Person nicht nur von einem Foto oder Gesicht, sondern auch von Kontextinformationen ab. Des Weiteren sollte das Erkennen durch das nahe Umfeld ebenfalls ausgeschlossen sein.<br \/>\nDie Einwilligung der in Mainz interviewten Personen lag \u2013 zumindest m&#252;ndlich \u2013 vor. Allerdings hatten wir das Thema Jugendliche gew&#228;hlt und somit Minderj&#228;hrige interviewt. Und genau dort tritt ein weiteres Problem auf. Bei Minderj&#228;hrigen ist das Recht am eigenen Bild noch einmal strenger gefasst. Kinder und Jugendliche werden in besonderer Form gesch&#252;tzt. Die Ver&#246;ffentlichung von Bildern und Aussagen dieser Gruppe kann nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten erfolgen (\u00a7\u00a7 107, 110 BGB). Allerdings ist hier wiederum zu differenzieren: Ab dem 14. Geburtstag kann von einer Einsichtsf&#228;higkeit des Jugendlichen ausgegangen werden. Diese liegt vor, wenn die Minderj&#228;hrigen die weitreichenden Folgen ihrer Entscheidung &#252;berblicken k&#246;nnen. Somit ist es notwendig, dass neben der Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch der Jugendliche selbst zustimmt. Im Falle von <a href=\"http:\/\/www.streetlightstv.de\/\">StreetLightsTV<\/a> fehlte die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten. Zun&#228;chst wurde beschlossen, die Folge dennoch online zu stellen, da ja eine m&#252;ndliche Einwilligung vorlag. Eine Einwilligung zur Ver&#246;ffentlichung kann m&#252;ndlich, schriftlich oder konkludent erfolgen. Letzteres bedeutet, dass aus dem Verhalten und den Handlungen des Abgebildeten oder Interviewten auf eine Zustimmung geschlossen werden kann. Beispiel hierf&#252;r ist eine Interviewsituation, bei dem der Betroffene die Fragen des Reporters beantwortet. Somit kann von einer Einwilligung ausgegangen werden. <a href=\"http:\/\/www.streetlightstv.de\/tv\/folge-4-mainz-jugendliche\/\">Die Jugendlichen vom Goetheplatz<\/a> haben sowohl m&#252;ndlich als auch konkludent ihre Einwilligung abgegeben. Dabei wurde auf das Ver&#246;ffentlichungsmedium Internet, den Ver&#246;ffentlichungszeitraum (zun&#228;chst 3 Monate) sowie Zweck, Art und Umfang der Ver&#246;ffentlichung hingewiesen. Andernfalls kann der Betroffene die Einwilligung widerrufen, da er mit den tats&#228;chlichen Bedingungen der Verbreitung des Bildnisses m&#246;glicherweise nicht einverstanden gewesen w&#228;re. Allerdings haben die Erziehungsberechtigten der Jugendliche noch nicht zugestimmt. Diese Einwilligungen liegen dem SLTV-Team mittlerweile vor, so dass die Folge Mainz wieder online gehen konnte.<\/p>\n<p>Die Ver&#246;ffentlichung der Folge ohne Einwilligung der Minderj&#228;hrigen und deren Erziehungsberechtigten h&#228;tte verschiedene rechtliche Folgen f&#252;r <a href=\"http:\/\/www.streetlightstv.de\/\">StreetLightsTV<\/a> gehabt. Aus diesem Grund wurde die Folge bis zur Vorlage der Einwilligung der Erziehungsberechtigten offline genommen.<br \/>\nAus dem KUG ergeben sich Anspr&#252;che (Unterlassung, Richtigstellung, Gegendarstellung, Schadenersatz), die in den \u00a7\u00a7 823 II in Verbindung mit \u00a7\u00a7 249ff. BGB und \u00a71004 BGB geregelt sind. Diese Anspr&#252;che sind gegeben, wenn das Bildnis ohne die Einwilligung des Abgebildeten ver&#246;ffentlicht wird \u2013 das trifft im Fall von <a href=\"http:\/\/www.streetlightstv.de\/\">SLTV<\/a> (Gott sei Dank) nicht mehr zu. <\/p>\n<p>Quellen<br \/>\nhttp:\/\/www.nennen.de\/blog\/blog\/artikel\/die-super-nanny-konfliktdarstellung-mit-einwilligung.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=4&#038;cHash=6e2f053df2<br \/>\nhttp:\/\/www.medienhandbuch.de\/filmrecht.php<br \/>\nhttp:\/\/www.lehrer-online.de\/einwilligung-minderjaehriger.php?sid=16139986661474046121233703370460<br \/>\nhttp:\/\/www.lehrer-online.de\/314932.php?sid=64205907862134537721250795079430<br \/>\nhttp:\/\/www.lehrer-online.de\/314871.php?sid=32182124938440034021251645165000<br \/>\nhttp:\/\/www.lehrer-online.de\/314899.php?sid=32182124938440034021251645165700<br \/>\nSchneidewindt, Karsten (20.08.2007):  Das Recht am eigenen Bild im &#220;berblick. URL: http:\/\/www.juraforum.de\/forum\/archive\/t-187423\/das-recht-am-eigenen-bild-im-%C3%9Cberblick [05. Juni 2008]<br \/>\nhttp:\/\/www.juraforum.de\/lexikon\/Pers%C3%B6nlichkeitsrechte<br \/>\nGrundgesetz<br \/>\nKunsturhebergesetz<br \/>\nB&#252;rgerliches Gesetzbuch<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die StreetLightsTV-Folge aus Mainz &#252;ber Jugendliche auf der Stra&#223;e wurde am Sonntag, den 01. Juni 2008 zun&#228;chst online gestellt. Allerdings mussten wir die Folge wenige Stunden sp&#228;ter wieder offline nehmen, da wir rechtliche Schwierigkeiten f&#252;r alle Beteiligten f&#252;rchteten \u2013 sowohl f&#252;r das SLTV-Team als auch f&#252;r die Interviewten. Mittlerweile \u2013 seit Mittwoch, den 04. 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